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Halsbrücker Spat
Verfasst: So. 09. Okt 05 20:01
von Nightmare
Bei der Sanierung des Halsbrücker Spates im Bereich von Rheinisch Wein gibt es nun sanierungsbedingte Bauschäden. Bei dieser Art Baugrubensicherung direkt neben einem Gebäude stehen jedem Baufachmann die Haare zu Berge!
Zudem werden in leichtsinniger Weise direkt über dem in unbekannter Weise verfüllten, ca. 180 m tiefen Rheinisch Weiner Kunstschacht mit Hilfe eines in die Baugrube gesetzten Minibaggers Grubenbaue direkt unter dem Gebäude freigelegt - und das ohne allseitige Sicherung der Baugrubenwände!
Ein Fall für die Gewerbeaufsicht?!

Nachtrag
Verfasst: So. 09. Okt 05 20:08
von Nightmare
Die Scharung des Halsbrücker Spates mit einem Nebentrum wurde freigelegt. Direkt am Grund der abgebildeten Baugrube geht auf dem Scharkreuz der Rheinischweiner Kunstschacht nach unten.
Verfasst: So. 09. Okt 05 20:51
von Jörn
Eigentlich ein Fall für die Bergaufsicht. Der ausführenden Firma hätte ich als zuständige Behörde zuerst das Fell über die Ohren gezogen und anschließend einen Platzverweis erteilt. Das sieht ja echt krass aus *kopfschüttel* Wenn's nicht so traurig wäre, würde ich mich darüber kaputt lachen.
Jörn
Verfasst: Mo. 10. Okt 05 17:18
von OHo
Hallo,
ich denke der "BetonMeier" wird schon eine Lösung für das Problem haben.....
GA OHo.
Verfasst: Mo. 10. Okt 05 18:59
von alterbergbau.de
ich hab das jetzt eher so verstanden, dass man sieht, was betonmeier anrichtet.
Verfasst: Mo. 10. Okt 05 22:15
von OHo
Na das was er am besten kann:
Verfasst: Di. 11. Okt 05 1:11
von Jörn
Weiß jemand, wieviel m³ Plempe da reingegangen sind?
Verfasst: Di. 11. Okt 05 9:25
von MichaP
das ist ja echt ein hübsches loch. aber jetzt hat man ja den schacht gesichert, so das der bagger erstmal etwas sicherer steht.
Verfasst: Di. 11. Okt 05 16:21
von schlange3764
Ich wollte mir die Bilder mal im Original anschauen, jedoch ist ja alles abgesperrt., mit einem Schild " Baustelle betreten verboten". Da frag ich mich, welches Vorbild wir für unsere Kinder sind , wenn wir das ignorieren.
Ärger und Wut ist das eine, jedoch sollte man dies nicht mit Straftaten verbinden. Was wäre , wenn dort irgendetwas passiert wäre und niemand in der Nähe ist, da kannst du ja nicht mal Schadenersatz fordern. Schon mal drüber nachgedacht ?????
Viele Grüße und weiterhin"Gutes Gelingen"
schlange
Verfasst: Di. 11. Okt 05 16:53
von micha2
Sorry, aber das Betrten einer Baustelle stellt keine Straftat dar, maximal eine Ordnungswiedrigkeit. Außerdem sind es aktive Altbergbauforscher gewohnt, sich auf unsicherem Terrain zu bewegen. Da wird im Unglücksfalle eh keiner auf die Idee kommen irgendwen wegen Schadensersatzforderungen zu verklagen.
Sowas zählt zum allgemeinen Lebensrisiko!
Verfasst: Di. 11. Okt 05 17:45
von MichaP
das ist ein witz, oder?
wenn nicht: hier im forum und auf der baustelle sollte man das kinderaufkommen als eher gering ansehen.
weiterhin denke ich (wie micha2), dass jemand, der sich im altbergbau bewegt, das risiko beim betreten einer baustelle doch mehr als minder-schwer empfindet und die "gefahr" relativ gut abschätzen kann.
man darf hier in diesem forum nicht mit normalen erfahrungsmasstäben denken und den lesern etwas mehr zutrauen.
Verfasst: Di. 11. Okt 05 19:12
von OHo
Hallo,
das mit dem Beton ist nur eine Vermutung von mir.
Mal sehen wie es auf der Baustelle tatsächlich weitergeht.
Bitte nicht in Gefahr begeben. Es ist auch alles von außerhalb des Baustellenzaunes gut überschaubar.
Wer sich dennoch in Gefahr begibt, der kann darin auch umkommen,
muß er aber nicht!
Es gibt ja auch Schöneres als nur die graue Schlämpe auf Verwahrungsbaustellen.
GA OHo.