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Verfasst: Mo. 29. Nov 04 20:32
von Siggi
Gute Seite mit vielen Informationen über die Tagesanlagen der Schachtanlagen im Ruhrgebiet.
Fördergerüste im Ruhrbergbau
GA Siggi
Verfasst: Di. 30. Nov 04 8:24
von Karlheinz_Rabas
Hallo Siggi,
viele Informationen enthalten die Seiten schon. Unschön ist nur, das der Inhaber der Seiten die Fotos aus allen möglichen Quellen zusammengesucht und auch geklaut hat, ohne Rücksicht auf bestehende Rechte und dann die auch noch durch den Aufdruck "
www.foerdergerüste.de" verschandelt hat. In seinem Impressum meint er dann diesen Mangel heilen zu können, in dem er um Hinweise auf bestehende Rechte bittet, damit er dann diese Fotos von seinen Seiten entfernen kann.
Das mindeste wäre gewesen, wenn er die Quellen für die Herkunft der Bilder genannt hätte.
In kann dem Autor der Seiten für etliche Bilder Rechtsverletzungen nachweisen. Wir überlegen zur Zeit, rechtliche Schritt durch unseren "freundlichen" Jursiten einzuleiten.
Karlheinz Rabas
Bergbausammlung Volkshaus Rotthausen
Verfasst: Di. 30. Nov 04 8:38
von alterbergbau.de
Diese Seite finde ich auch besser :
http://www.der-foerderturm.de/
Hoffe, die Fotos sind nicht geklaut.
Verfasst: Di. 30. Nov 04 12:48
von Trommen
@ Karlheinz_Rabas
beim heutigen Durchsehen meiner Logfiles bin ich auf diesen thread gestossen und veröffentliche meine e-mail an Sie nun auch hier. Ich hoffe damit Missverständnisse auszuräumen.
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Betr.: Stellungnahme zu Ihrem Beitrag "GAG"
Sehr geehrter Herr Rabas,
recht vielen Dank für Ihren kritischen Beitrag im Forum der GAG.
Leider kann ich Ihre etwas scharfe Gangart bezüglich meiner Homepage nicht ganz nachvollziehen.
Ich möchte hiermit kurz meinen Standpunkt erläutern.
- Zitat:" ... allen möglichen Quellen zusammengesucht und auch geklaut hat, ohne Rücksicht auf bestehende Rechte ... "
Meine Bemerkung: Dazu sagt der Gesetzestext (vgl.: Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST,
http://www.bildkunst.de )
Eine wesentliche Änderung brachte diese Richtlinie im Bereich der Fotografie, die in den meisten Rechtsordnungen Sonderregelungen hinsichtlich der Schutzfrist vorsah. Nunmehr sind Werke der Fotografie gemeinschaftsweit den Werken der Bildenden Kunst gleichgesetzt - sie sind also 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt; gleich, wann sie das erste Mal veröffentlicht wurden.
Einfache Lichtbilder sind einheitlich 50 Jahre ab Erstveröffentlichung geschützt; bei unveröffentlichten Lichtbildern erlischt der Schutz 50 Jahre nach der Herstellung.
Dies habe ich versucht; durch meinen für die Internetseite gewählten Zeitrahmen von 1850 bis 1960; möglichst einzuhalten. Sonderverwertungsrechte konnte ich hierbei leider nur begrenzt berücksichtigen (z.B. Bernd und Hilla Becher etc.), da diese nicht immer ausreichend dokumentiert sind.
- Zitat: "... auch noch durch den Aufdruck "
www.foerdergerüste.de" verschandelt hat."
Meine Bemerkung: Dies soll vor der kommerziellen Weitergabe der Bilddaten schützen und ist nicht als Besitz- oder Copyrightrecht zu verstehen. Das dadurch die Bildwirkung beeinträchtigt wird, ist mir natürlich bewusst.
- Zitat:" Das mindeste wäre gewesen, wenn er die Quellen für die Herkunft der Bilder genannt hätte."
Meine Bemerkung: Da stimme ich Ihnen zu und werde diesen Fehler abstellen.
Über eine kurze Stellungnahme würde ich mich freuen
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P.S.: Ihren Verweis auf die rechtliche Prüfung Ihrerseits habe ich hiermit (leider scheint ja eine kurze mail an mich zur Klärung der obrigen Anschuldigungen im Vorfeld von Ihnen nicht verschickt worden zu sein!!!)zu Kenntnis genommen und werde dahingehend auch tätig werden.
Beste Grüße und ein freundliches Glückauf
Achim Trommen
P.P.S.: 2. Mail zur Klarstellung des Verhältnisses ist raus (Gruss an kapl!!)
Verfasst: Fr. 03. Dez 04 20:04
von Trommen
Kurzer Nachtrag zum Thema:
Bei einem rundum netten Telefonat mit Herrn Rabas am 01.12. haben wir festgestellt, dass die "Suppe nicht so heiss gegessen wird, wie..." und folgende Vereinbarung getroffen.
Herr Rabas prüft die rechtlichen Umstände und verfasst auf eigenes Anbieten hin zu diesem Thema (Copyrightrecht etc.) eine kurze klärende Zusammenfassung der Rechtslage.
Sollte dahingehen ein Verstoss meinerseits vorliegen, werde ich die(das) betreffende Bild(er) sofort löschen und bin natürlich bereit rechtliche Konsequenzen zu tragen.
Beste Grüße und ein freundliches Glückauf
Achim Trommen
Verfasst: Fr. 03. Dez 04 23:11
von Karlheinz_Rabas
Und Achim Trommen hat erklärt, dass er kurzfristig alle veröffentlichten Fotos mit einer Quellenangabe versieht.
Karlheinz Rabas
Verfasst: Mo. 06. Dez 04 19:50
von Trommen
Die Quellenangaben sind seit gestern online. Ich hoffe nun auf die Zusammenfassung zum Thema "Copyright" (UrhG insbesondere auf die Auslegung nach § 72 (3)).
Eine Nutzung des gegenständlichen Bildes, nach §71 (und Veröffentlichung) steht Ihnen natürlich zu, dies wird von mir nicht angezweifelt, dahingehend habe ich das Bild vorsorglich von meiner hp gelöschen.
Mit freundlichen Grüßen und "Glückauf"
Achim Trommen
Verfasst: Mo. 06. Dez 04 21:30
von Karlheinz_Rabas
Hallo Herr Trommen,
Sie machen sich die Sache mehr als einfach. Aber die Auflistung von Bergbauliteratur mit teilweis unvollständigen Titeln ist keine Quellenangabe für die einzelnen Bilder. Sie haben zum Beispiel auch Bergbauliteratur aufgelistet, in denen gar keine Bidler enthalten sind. Soll das dann eine Quellenangabe sein?
Wenn jemand wissen will, wo ein Bild entnommen ist, muten sie demjenigen zu, die gesamte Literatur durchsehen. Zu dem sind die Titel der aufgeführten Bücher zum Teil unvollständig wiedergegeben. Es gibt Zitierregeln und an die müssen wir uns alle halten.
Karlheinz Rabas
Verfasst: Mo. 06. Dez 04 22:14
von Trommen
Hallo Herr Rabas,
Zitierregeln lassen sich meiner Auffassung nach nur auf textliche Quellen beziehen, da ich mich aber bei meinem Internetauftritt bei der Textquelle ausschließlich auf das Werk von Herrn Joachim Huske beziehe, sind diese dahingehend korrekt.
Zur Problematik des Bildquellennachweises sind meines Wissens nur Autor, Titel und Erscheinungsjahr relevant, die ich bezugnehmend auf das öffentlich zugängliche OPAC-System aufgelistet habe.
Eine genauere Zuordnung der von mir verwendeten Quellen, und somit verfügbaren Bildern (mit genauerem Quellenverweis) werde ich dahingehend prüfen.
Ich hoffe trotz allem auf die Ausarbeitung der "Copyrightrechte"
Mit freundlichen Grüßen
A.Trommen
Verfasst: Di. 07. Dez 04 1:47
von Michael Kitzig (†)
Verfasst: Di. 07. Dez 04 7:50
von wolke
zum Thema Zitierregeln. Da gibt es streng genommen Hunderte (vom der simplen Nature-Version bis zur vollständigen Version der DIN) von Möglichkeiten! In den Geowissenschaften jedoch gibt es eine Empfehlung wie zitiert werden soll (und wenn es sich um eine Abbildung handelt lässt sich problemlos die Seitenzahl oder die Abbildungsnummer einfügen, auch URLs sind damit zitierfähig und künftig wird wohl zunehmend über DOIs oder ULNs zitiert werden):
Horatschek, S. & Schubert, T. (1998): Richtlinie für die Verfasser geowissenschaftlicher Veröffentlichungen. – 51 S., 16 Tab.; Stuttgart (Schweizerbart).
Glückauf
wolke.
Verfasst: Di. 07. Dez 04 9:09
von kapl
Zitierregeln gibt es wirklich viele.
Wir Historiker haben da auch versch. Systeme. Ich zitiere so
Name, Vorname: Titel.Untertitel. Ort, Jahr. Seite
Für andere ist der Verlag wichtig, für Historiker hingegen nicht. Trotz alledem zitiert jeder meiner Profs. anders.
Von daher sind nur diese Punkte wichtig:
- Nachprüfbarkeit, d.h. mit dem Angaben sollte man problemlos die Angaben überprüfen können.
- Einheitlichkeit. Ein einmal begonnenes System innerhalb einer Publikation muss beibehalten werden.
"Spannend" wird es wenn man vergleicht, wie versch. man z.B. einen Aufsatz aus einem Katalog oder eines Sammelbandes zitiert....
@ Micha
Die Fahne ist aber in diesem Falle unnötig. Nötig wird sie erst, wenn es eine 1000 seitige Anweisung zum zitieren geben würde...
Wer sich ernsthaft mit einem Thema beschäftigt, muss die Möglichkeit haben die Aussagen zu überprüfen, bzw. tiefer einzusteigen.
PS: Strenggenommen ist unsere Ruhrpott-Bibel "Huske" auch nicht zitierfähig, aber dann hätte das Buch als 30 bändiges Lexikon erscheinen müssen...
Verfasst: Mi. 08. Dez 04 13:07
von wolke
@kapl
ja, das Problem mit dem Verlag und den Historikern. Streng genommen ist ein Buch unauffindbar, wenn der Verlag fehlt, denn die Verlagsorte Leipzig oder München oder Frankfurt haben Hunderte von Verlagen - wo soll ich denn da mein Buch bestellen? Du magst einräumen, das sei heute bei Internet kein Problem mehr - da gebe ich dir auch Recht. Nur die Historiker (und Archäologen) haben auch vor dem elektronischen Zeitalter so zitiert. Es muss ja nicht gleich wie DIN oder Bonner Richtlinien sein, aber den Verlag halte ich für überaus wichtig: am Verlag kann ich schon erahnen, ob ein Werk meinen Qualitätsansprüchen genügt oder nicht. Damit meine ich: war ein Lektor bei der Arbeit und ist die Druckqualität zufriedenstellend. Oder war es ein Eigenverlag von dem ich das Buch in der Regel nicht bekommen kann. Auch halte ich das Jahr für überaus wichtig und bin immer enttäuscht, wenn es erst ganz am Ende des Zitats steht.
Mit den Tagungen gebe ich dir in jeder Hinsicht recht. Das ist ein Grauen. Selbst wenn sie eine ISBN oder ISSN haben - jede Tagung kann man anders zitieren. Und dann noch einen einzelnen Beitrag aus einer Tagung - erneutes Grauen.
Da liebe ich mir die immer häufiger auftretenden DOIs, dann ist alles klar:
z.B. Wolkersdorfer, Ch. (2004): Mine Water Literature in ISI’s Science Citation Index Expanded™, DOI: 10.1007/s10230-004-0046-y
und schon ist alles klar. Einfach zur Seite
http://dx.doi.org/ gehen, DOI eintippen und du hast den Artikel oder noch einfacher:
http://dx.doi.org/10.1007/s10230-004-0046-y
Glückauf
wolke.