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Risiko - Ein Grundrecht

Verfasst: Di. 07. Feb 12 22:04
von qwer
Aufgrund aktueller Thematik sei hier ein Hinweis auf das Recht zum Risiko gegeben.

In der Ausgabe II. 2011 der bergundsteigen schreibt Klaus (Nik) Burger[1]:

"..Das Leben ist aus verfassungsrechtlicher Sicht weder vernünftig noch gefahrlos zu gestalten[2]. Ein strafrechtliches Eingreifen des Staates zum Schutze des Sportlers vor sich selbst ist nicht geboten..."

[1] Klaus "Nik" Burger ist 1. Vorsitzender des Deutschen Gutachterkreises für Alpinunfälle, stv. Direktor des Amtsgerichtes Laufen im Berchtesgadener Land, ehem. Staatsanwalt,
Strafrichter, Bereitschaftsleiter der Bergrettungswache Bad Reichenhall, Bereitschafts-, Einsatzleiter und Ausbilder in der Bergwacht Bayern. Und ein super Typ.
[2] Grunsky, Persönlichkeitsrecht und Verbandsautonomie bei der Dopingbekämpfung, SpuRt 5/2007, 188, 189.

Möge dies als Anstoß für die Rechtsphilosophie dienen.