Änderung BBergG v. 20.7.17
Verfasst: Fr. 28. Jul 17 12:38
"§ 76, Absatz 3:
Die zuständige Behörde gestattet auf Antrag ohne Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in folgende Angaben zu den in § 75 Absatz 2 Nummer 1 genannten Bergbauberechtigungen:
1. Inhaber,
2. Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht,
3. Datum der Beantragung und der Erteilung,
4. Laufzeit sowie
5. Bodenschatz, auf den sich die Bergbauberechtigung bezieht."
Heißt das jetzt, auch ich kann mir mal eben so die Daten eines beliebigen Gebietes ziehen?
Die zuständige Behörde gestattet auf Antrag ohne Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in folgende Angaben zu den in § 75 Absatz 2 Nummer 1 genannten Bergbauberechtigungen:
1. Inhaber,
2. Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht,
3. Datum der Beantragung und der Erteilung,
4. Laufzeit sowie
5. Bodenschatz, auf den sich die Bergbauberechtigung bezieht."
Heißt das jetzt, auch ich kann mir mal eben so die Daten eines beliebigen Gebietes ziehen?