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Radonjahresmessung gemäß § 127 StrlSchG i. V. m. Anlage 8

Verfasst: Mo. 07. Sep 26 11:18
von bergaufsepp
Glück Auf!

Wir bekommen regelmäßig Anfragen bzgl. der o.a. Jahresmessung, bisher war uns das Thema für unser Besucherbergwerk nicht bekannt. Betroffen wären da wohl unsere Grubenführer, die Ihren Arbeitsplatz im dem Sinne unter Tage haben.
Habt Ihr da Erfahrungen? Unser Bergamt bzw. die Sachbearbeitung dort ist derzeit im Urlaub, aber natürlich im Anschluss unser Ansprechpartner.

Von daher: Wie gehen andere Besucherbergwerke mit der Thematik um?

Re: Radonjahresmessung gemäß § 127 StrlSchG i. V. m. Anlage 8

Verfasst: Mo. 07. Sep 26 17:30
von Langer
Hallo bergaufgsepp,

Nicht verrückt machen lassen...., im Moment treiben sich einige z.T. unseriöse Unternehmen auf dem Markt herum die mit der Angst der Menschen Geld verdienen wollen und ihre Dienste im Bezug auf Radonmessungen mit lästiger Aquise auf dem Markt anbieten. Es wurden fast alle Besucherbergwerke angeschrieben, auch solche, die schon längst in guter und seriöser Obhut in Bezug auf die radiologischen Belange sind. Die Vorgaben für das Erfordernis von Messungen kommen im allgemeinen von der zuständigen Bergbehörde oder sind im Betriebsplan fixiert. Sofern das keine amtlichen Schreiben sind würde ich die in die runde Ablage legen.

Falls weitere Fragen sind, kannst Du mich auch direkt kontaktieren (z.B. PN)

Glück Auf! Andreas Benthin

Re: Radonjahresmessung gemäß § 127 StrlSchG i. V. m. Anlage 8

Verfasst: Mo. 07. Sep 26 18:47
von AdM_Michael
So ganz harmlos ist es leider nicht, wenn es sich um ein amtliches Schreiben handelt. Manche zuständige Behörde wird erst jetzt nach einigen Jahren wach. Die Pflicht innerhalb bestimmter Fristen zu Messen und gegebenenfalls auch technische Maßnahmen durchzuführen ergibt sich für alle Besucherbergwerke und -höhlen ohne Ausnahme aus dem StrlSchG.

Re: Radonjahresmessung gemäß § 127 StrlSchG i. V. m. Anlage 8

Verfasst: Di. 08. Sep 26 7:34
von bergaufsepp
Danke schon einmal an alle!
Nein, es ist kein amtliches Schreiben, ich vermute das gleiche schon erwähnt Anschreiben zur Rekrutierung, was an viele andere genauso auch ergangen ist.
Wir werden das Thema mit dem Bergamt besprechen, auf deren Aussage kommt es am Ende ja auch an.

Glück Auf!