gibt / gab es für die Radsätze und Schienen von Grubenbahnen mit 600mm Nenn-Spurweite festgelegte Herstell- und Betriebsgrenzmaße, z.B. in Form einer TGL, DIN oder bergbehördlichen Vorschrift?
Bei der Eisenbahn steht das in der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung, zum Bergbau bin ich noch auf der Suche...
das Spurmaß mit ±2mm in der DIN und auch die Radsatzprofile in den benachbarten Normen sind die Herstellmaße.
Für den Betrieb muss es Festlegungen geben bis zu welchem Verschleiß noch ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.
Für die 600mm-spurigen Pionier/Parkeisenbahnen auf dem Gebiet der ex-DDR gilt beispielsweise noch die Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen (BO P).
Dabei darf die Spurweite bei 600mm Nennmaß zwischen 595 und 620mm liegen.