Nun habe ich mal rumgehorcht, ob es überhaupt eine solche Unterstützung durch die Knappschaften vor Einführung der Rente 1891 gab. Eine „Rente“ war ja im System nicht vorgesehen – man arbeitete bis zum Tod bzw. solange man konnte. Knappschaften betrieben Hospitäler und Hospize für die Bergleute, scheinbar aber nicht mehr. Unterstützung gab es für Bergleute bzw. deren Familien bei Invalidität und Tod (arbeitsbedingt).
In Schneeberg soll es wohl eine Art finanzielle Unterstützung der Bergleute gegeben haben, wenn diese an der Bergsucht litten (bitte korrigieren, wenn falsch).
Meine Frage:
Gab es in anderen sächsischen Revieren eine finanzielle Unterstützung ("Rente") der örtlichen Knappschaft für „Bergfertige“ (also nicht mehr arbeitsfähig aus Altersgründen)?
Als Betrachtungszeitraum sollte der Bereich zwischen 1801 (erste bekannte Nennung von beweglichen Bergwerksmodellen) und 1891 (Gesetz betreffend der Invaliditäts- und Altersversicherung) reichen.
Meine Vermutung:
Bei den Bergleuten, die in diesem Zeitraum mit dem Buckelbergwerk unterwegs waren, hat es sich nicht um „Bergfertige“ gehandelt sondern um Bergleute, die aktuell keine Anstellung hatten bzw. keine Anstellung mehr auf den Gruben gefunden haben.
Wenn Knappschaften Bergleute als „bergfertig“ eingestuft und unterstützt hätten, wie wären da die Kriterien gewesen (Alter, Zustand etc.)?
Hätte man dann untätig zugesehen, wie die „Bergfertigen“ zwar keine Tätigkeit auf der Grube haben übernehmen können, aber gleichzeitig mit dem Buckelbergwerk auf dem Rücken viele Stunden übers Land ziehen?
Ich bin gespannt auf mögliche Infos.
