Bei der Sanierung des Halsbrücker Spates im Bereich von Rheinisch Wein gibt es nun sanierungsbedingte Bauschäden. Bei dieser Art Baugrubensicherung direkt neben einem Gebäude stehen jedem Baufachmann die Haare zu Berge!
Zudem werden in leichtsinniger Weise direkt über dem in unbekannter Weise verfüllten, ca. 180 m tiefen Rheinisch Weiner Kunstschacht mit Hilfe eines in die Baugrube gesetzten Minibaggers Grubenbaue direkt unter dem Gebäude freigelegt - und das ohne allseitige Sicherung der Baugrubenwände!
Ein Fall für die Gewerbeaufsicht?!
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Riß im Westgiebel des direkt an der Baugrube stehenden Gebäudes
Westgiebel_Riß.JPG (36.82 KiB) 6114 mal betrachtet
Setzungsmarke im Riß
Das rote Kreuz befindet sich normalerweise über dem karierten Feld.
Die Scharung des Halsbrücker Spates mit einem Nebentrum wurde freigelegt. Direkt am Grund der abgebildeten Baugrube geht auf dem Scharkreuz der Rheinischweiner Kunstschacht nach unten.
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Abscharung des Friedrich Spates
Die Baue wurden unter bröckliger, ca 1,50 m starker Firste mittels Minibagger freigelegt
Eigentlich ein Fall für die Bergaufsicht. Der ausführenden Firma hätte ich als zuständige Behörde zuerst das Fell über die Ohren gezogen und anschließend einen Platzverweis erteilt. Das sieht ja echt krass aus *kopfschüttel* Wenn's nicht so traurig wäre, würde ich mich darüber kaputt lachen.
Jörn
"Das Bergamt braucht doch Wochen, bis es etwas genehmigt!"
Ich wollte mir die Bilder mal im Original anschauen, jedoch ist ja alles abgesperrt., mit einem Schild " Baustelle betreten verboten". Da frag ich mich, welches Vorbild wir für unsere Kinder sind , wenn wir das ignorieren.
Ärger und Wut ist das eine, jedoch sollte man dies nicht mit Straftaten verbinden. Was wäre , wenn dort irgendetwas passiert wäre und niemand in der Nähe ist, da kannst du ja nicht mal Schadenersatz fordern. Schon mal drüber nachgedacht ?????
Viele Grüße und weiterhin"Gutes Gelingen"
schlange
Sorry, aber das Betrten einer Baustelle stellt keine Straftat dar, maximal eine Ordnungswiedrigkeit. Außerdem sind es aktive Altbergbauforscher gewohnt, sich auf unsicherem Terrain zu bewegen. Da wird im Unglücksfalle eh keiner auf die Idee kommen irgendwen wegen Schadensersatzforderungen zu verklagen.
Sowas zählt zum allgemeinen Lebensrisiko!
Ein totalitäres System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert
(Alexander Issajewitsch Solschenyzin)
wenn nicht: hier im forum und auf der baustelle sollte man das kinderaufkommen als eher gering ansehen.
weiterhin denke ich (wie micha2), dass jemand, der sich im altbergbau bewegt, das risiko beim betreten einer baustelle doch mehr als minder-schwer empfindet und die "gefahr" relativ gut abschätzen kann.
man darf hier in diesem forum nicht mit normalen erfahrungsmasstäben denken und den lesern etwas mehr zutrauen.