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Luftschutzstollen in Salzgitter

Verfasst: Mo. 27. Nov 06 18:00
von Bergmichel
Hallo,

beim stöbern im Forum bin ich auf einen Artikel vom 07. Okt 02 21:02 gestoßen. Darin geht es um die alten, angeblich ja ssssssoooooooo einsturzgefährdeten Luftschutzstollen der SMAG.
http://www.untertage.com/forum/viewtopi ... 580decd7e9

Ich möchte nun mal eure Meinug hören, wer denn den Mist bezahlen sollte. Soweit ich weiß, mussten es jetzt die Hauseigentümer machen, weil die Stadt Salzgitter es versäumt hat, irgedwelche Fristen einzuhalten.

Und wenn ihr mich fragt: bevor ich für ca 20k€ Beton in einen "Stollen" pumpen lasse, würde ich ihn mir zum Partystollen ausbauen!!!!!!! :prost:

Gibt es solche Fälle auch in anderen Regionen??
Wer musste da bezahlen, wie teuer kam es :?

Danke für eure Meinungen

Fahrt Glücklich

Re: Luftschutzstollen in Salzgitter

Verfasst: Mo. 27. Nov 06 20:13
von Jörn
Die ganze Story kann hier nachgelesen werden:

http://www.recht-in.de/urteile/urteilze ... _id=128110

Eine heikle Angelegenheit...

Verfasst: Di. 28. Nov 06 17:03
von Bergmichel
@Jörn,

danke für den Link, sehr interessant

Glück auf!

Verfasst: Di. 28. Nov 06 20:34
von StefanD
Lack II - ja ja, lange Geschichte...

(stark vereinfachte Darstellung):

Gebaut von den Reichswerken - heute Salzgitter AG.
Genutzt von der Bergbaumaschinen AG - heute SMAG.

Kurz nach dem Krieg stellte jemand fest, daß aus einem der Eingänge die Stahlbaue geraubt waren.

Die Engländer waren der Meinung, daß man alle ehemaligen militärischen Objekte in ihrer Zone sprengen müsse und taten dies ohne Rücksicht auf Verluste.

Als die Ilseder Hütte ihre Erzbahn nach Georg-Friedrich 1946 wieder in Betrieb nehmen will, haben sich unter der Trasse wegen der Bunker Senkungstrichter gebildet. Nach umfangreichem Schriftwechsel saniert das die Abteilung Erzbergbau der Reichwerke.

Weitere Senkungen werden dann von der Ilseder Hütte selbst verfüllt, sonst hätten die Stellungnahmen, Briefwechsel und Gutachten den Betrieb wohl zu lange verzögert.

Das Bergamt weist mehrfach die Stadt Watenstedt-Salzgitter (Oberstadtdirektor, Stadtbauamt) auf die drohende Gefahr hin.

Der Präsident des niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig entscheidet mit Verfügung vom 7.6.1947, daß die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Watenstedt-Salzgitter unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefahr und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit durchführen muß.

50 Jahre später stellt die gleiche Stadtverwaltung fest, daß man die Stollen sanieren muß. Dummerweise sind die Anspruchsfristen für Entschädigung längst verjährt.

Wer ist denn nun schuld?

Die Grundeigentümer?

fragt Stefan :twisted:

Verfasst: Mi. 29. Nov 06 22:59
von StefanD
Hier noch einige Zeitungsartikel zu dem Thema:
http://www.12move.de/home/bunker-bs/presse3.htm

Stefan